Wie ich feststellen musste, ist bei einigen Grundstücken ein Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch die Gehwege) notwendig.
Ich bitte hiermit alle Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke insoweit zu überprüfen und Strauchwerk und Äste kurzfristig zurück zu schneiden, soweit diese in den Straßenkörper oder Bürgersteige hineinragen und zu Beeinträchtigungen führen. Nach der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung sind auch sonstige Verunreinigungen im Bereich der Gehwege zu beseitigen.
Zur Satzung: Strassenreinigungssatzung_50
Michelbach, im Juli 2017 Hans Kwiotek, Ortsbürgermeister