Parksituation

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Da es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Anwohner-Beschwerden kam, möchten wir auf die aktuelle Parksituation in Michelbach hinweisen:
Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen einen Abstand bis zu je fünf Metern einhalten. Gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO gelten die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten als Kriterium. Bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern des Linienverkehrs  dürfen Sie nicht parken.  Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig von der Frage, wieviel Platz noch den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten.